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nicht messbar

Förderschul-Teilstandort Windeck-Herchen (ehem. Internatsgebäude des Bodelschwingh-Gymnasiums): Anmietung mit Baukostenzuschüssen, geplanter Erwerb

Anmietung · Status laufend · Stand 28.09.2026 · Fassung V06

ProjektsummeunbekanntAnmietung ohne belegte Kostenzeile

Für dieses Projekt steht in keiner öffentlichen Unterlage eine Gesamtsumme.

Kategorie
Anmietung
Status
laufend
Gruppe
nicht messbar
Erste Zahl
–
Letzter Stand
–
Terminverzug
-1 Monate
Einordnung der Vergleichbarkeit: Anmietung mit Baukostenzuschüssen ohne Kostenzeile (Summen nur als eigene Rechnung).
Gegenstand Anmietung und Umbau vier ehemaliger Internatsgebäude (2020–2021), Ausbau der Außenanlagen (2023), geplanter Erwerb über ein Vorkaufsrecht aus dem Mietvertrag
Bauherr / Rolle des Kreises Anmietung; Eigentümerin ist die evangelische Landeskirche (EKiR), die den Umbau ausführt; der Kreis zahlt Baukostenzuschuss und Miete
Letzter Stand Keine zweite Kostenzeile in der CSV. (S) Mindestens 3.053.532 € gezahlte Baukostenzuschüsse (Stand Ergebnis 2023) zzgl. geplantem Erwerb 1.300.000 € (HH 2025/26, Plan 2025) = 4.353.532 €; Rechenweg unten
Veränderung – (kein zweiter Kostenstand in der CSV, daher kein Vergleich aus dem Skript möglich)
davon Baupreisindex / über Index nicht ermittelt (Anmietung/Zuschuss)
Fertigstellung geplant → Ist/aktuell 2021-08 → 2021 (ist), Verzug -1 Monate
Status laufend; Schulbetrieb seit 27.10.2021, geplanter Erwerb nicht als vollzogen belegt

Kein Kostendiagramm: Zu diesem Projekt gibt es keinen Gesamtkostenstand (Anmietung mit Baukostenzuschüssen). Die genannten Summen sind eigene Rechnungen (S), kein Beschlusswert.

Achtung Vergleichbarkeit: Die 3.053.532 € sind reine Baukostenzuschüsse des Kreises in ein fremdes, der evangelischen Landeskirche gehörendes Gebäude (kein Kreiseigentum). Miete und Nebenkosten (rd. 228.000 €/Jahr, Laufzeit nicht öffentlich beziffert) und der geplante Kauf (1,3 Mio. €) sind gesondert zu betrachten und in den 3.053.532 € nicht enthalten (S). Zahlungen des Jahres 2022 auf das Zuschussprojekt sind nicht belegt; die 3.053.532 € sind daher ein Mindestwert.

Rechenweg (S)

Posten Grundlage Betrag
Baukostenzuschuss Umbau, Zahlung 2020 (aktiver RAP 31.12.2020) BDO Prüfbericht JA 2020, V 3915/21, S. 94 598.000 €
Baukostenzuschuss Umbau, Ergebnis 2021 HH 2023/24, S. 707 1.777.462 €
Baukostenzuschuss Außenanlagen, Ergebnis 2023 HH 2025/26, S. 715 678.070 €
Summe Baukostenzuschüsse (S, mindestens) 3.053.532 €
Geplanter Erwerb (a) Grunderwerb 0 €, b) Baukosten 1.300.000 €) HH 2025/26, S. 720–721 + 1.300.000 €
Summe Zuschüsse + geplanter Erwerb (S) 4.353.532 €
Miete und Nebenkosten, laufend HH 2025/26, S. 721 (V: „Einsparungen Miete u. Nebenkosten etc. 228.000,- €“) rd. 228.000 €/Jahr, Laufzeit nicht beziffert
  1. Zwischenstände RAP (Restbuchwert der aktivierten Zuschüsse, jeweils 31.12.): 598 T€ (2020), 2.336 T€ (2021), 2.224 T€ (2022), 2.574 T€ (2023), 2.245 T€ (2024), 1.917 T€ (2025). Der geringe Rückgang 2022 gegenüber 2021 bei gleichzeitigem Anstieg 2023 deutet auf weitere, hier nicht einzeln belegte Zahlungen im Jahr 2022 hin.

Chronologie

Datum Gremium/Vorlage Inhalt Betrag Fundstelle
25.06.2019 ASUB, V 3350/19 Auftrag an den Landrat, Optionen für einen Schulstandort Windeck-Herchen und die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen; Neubau „erheblich teurer” (ohne Zahlen) – V 3350/19, S. 1, 3–5
08.10.2019 KT TOP 5, Anlage 7a „Baurechtliche Herrichtung FS Windeck-Herchen (Mietobjekt) ca. 2 Mio. €“, indikativ, keine Entwurfsplanung 2.000.000 € Anlage 7a, S. 2
17.06.2020 FA/BauV/KA/KT, V 3583/20 Maßnahmenliste 2020: „Rudolf-Dreikurs-Schule und Richard-Schirrmann-Schule: Anmietung von Flächen in Windeck-Herchen” – V 3583/20, S. 6
2020 JA 2020 (BDO, RPA 08.12.2021, V 3915/21) Außerplanmäßig: Mietkosten 177.000 €; Zuschuss Sanierung 1.064.000 € „(vgl. Beschluss Kreisausschuss vom 26.10.2020)“; RAP 31.12.2020: 598 T€ 177.000 € / 1.064.000 € V 3915/21, S. 94–95, 170–173
27.10.2021 ASUB 15.11.2021, O 1502/21 Umzug „auf die Herbstferien 2021 verschoben”; Unterricht seit 27.10.2021 – O 1502/21, S. 4
2021 JA 2021 (BDO) RAP 598 → 2.336 T€; Ermächtigungsübertragung 1.176.500 € – DZT_105223, S. 103, 180
30.11.2022 FA, HH 2023/24 Ergebnis 2021: Baukostenzuschuss 1.777.462 €, „Die Maßnahme wurde in 2021 baulich abgeschlossen.” 1.777.462 € HH 2023/24, S. 707
04.12.2023 KA, Erweiterte Schulentwicklungsplanung (öff. Teil) Ziel, den Förderschwerpunkt gE „zugunsten eines adäquaten Teilstandorts freizuziehen” – KA 04.12.2023, S. 31
02.10.2024 FA, HH 2025/26 Projekt 5.220084 „Erwerb Teilstandort FöS Windeck-Herchen” 1.300.000 € (Plan 2025); Vorkaufsrecht aus dem Mietvertrag, Kaufpreis nach Verkehrswertgutachten Stichtag 01.04.2020 1.300.000 € HH 2025/26, S. 68, 720–721
25.06.2026 FA, V 4840/26 NRW-Infrastrukturgesetz: „Bolzplatz am Teilstandort Förderschule Herchen 75.000,00 €” 75.000 € V 4840/26, S. 3

Befunde

Punkt Bewertung Befund Fundstelle
P1 Bedarf H (B) 2019 aus Wohnorten abgeleitet: 75–93 in Frage kommende Schüler (Eitorf, Ruppichteroth, Windeck, Much); Kapazität je Gebäude rd. 30 (ES) bzw. 36 (Sprache); „Anmietung von 3 Wohngebäuden bereits aktuell erforderlich“, das vierte absehbar. (B) SEP 2023 für den RDS-Teil: kein zusätzlicher Bedarf, ein Klassen- und ein Differenzierungsraum ungenutzt, zwei weitere F-OGS-Gruppen möglich, aber keine Nachfrage; seit 2022 nutzt die FS Windeck-Rossel (gE) ein Gebäude. (S) Bedarf 2019 nachvollziehbar hergeleitet; die Zielschulen füllen den Standort nicht wie prognostiziert, die Lücke schließt eine dritte Schule. ASUB 25.06.2019, V 3350/19; O 1649/23 (SEP 2023); ASUB 09.05.2022, M 1517/22
P2 Flächen H (B) Umbau von vier Gebäudeteilen: 12 Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, vier FOGS-Bereiche. (B) SEP 2023: gemessen am Standard fehlen 2 Differenzierungsräume, ein Mehrzweckraum, ein Förderraum, Server- und Sanitätsraum; kein Bewegungsraum oder Turnhalle (Nutzung beim Gymnasium); „Erweiterungen bedürfen immer der Abstimmung mit dem Eigentümer“ (S. 121). (S) Trotz Zuschüssen von mindestens rd. 3 Mio. € nicht standardgerecht; Anpassungen hängen vom Vermieter ab. M 1517/22; O 1649/23 (SEP 2023)
P3 Gesamtplanung H (B) Herchen ersetzt Eitorf-Irlenborn und nimmt Klassen von RDS, RSS und (seit 2022) FS Windeck-Rossel auf; die Sanierung des RDS-Hauptstandorts entfiel (siehe fs-rdks-siegburg). (B) Die Gutachterin empfahl 2023/24, „Windeck-Herchen zugunsten eines besser geeigneten Standorts für den Förderschwerpunkt gE freizuziehen“; Suchauftrag ausgelöst. Gleichzeitig plant der HH 2025/26 den Erwerb (1,3 Mio. €). (S) Kein Standortkonzept, das Kauf, Freizug gE und Container Rossel zusammen bewertet. V 3350/19; ASUB 18.06.2024, O 1717/24; KA 04.12.2023 (Erweiterte SEP, öff. Teil); HH 2025/26 Projekt 5.220084
P4 Variantenvergleich H (B) 2019 nur Behauptung: Umbau „zeit- und kostenaufwändig“, Neubau „erheblich teurer und vor allem erheblich zeitaufwändiger“ – ohne Zahlen. (B) Erwerb 2025: Folgekostenrechnung Unterhalt 100.000 €, AfA 52.000 €, Zins 22.750 € gegen „Einsparungen Miete u. Nebenkosten etc. 228.000,- €“, saldiert -53.250 € p. a. (V). (S) Der Vergleich lässt den Restbuchwert der Baukostenzuschüsse (31.12.2025: 1.917 T€) und die Mietdauer außer Acht; ein Vergleich nach § 13 Abs. 1 KomHVO für die Entscheidung 2020 ist öffentlich nicht vorhanden (die Vorlage KA 26.10.2020 wurde nichtöffentlich beraten). V 3350/19; HH 2025/26 Projekt 5.220084; JA 2025 (Entwurf)
P5 Kostenermittlung H (B) 2019: „Baurechtliche Herrichtung FS Windeck-Herchen (Mietobjekt) ca. 2 Mio. €“, indikativ ohne Entwurfsplanung. (B) Tatsächlich: apl. Ermächtigung 1.064.000 € (2020), Auszahlung 2021 1.777.462 €, Außenanlagen 2022 mit 250.000 € veranschlagt, 2023 678.070 € gezahlt. (S) Kreis-Anteil am Umbau (ohne Außenanlagen) mindestens 598.000 + 1.777.462 = 2.375.462 €, also über der Schätzung 2019; kein Risikozuschlag erkennbar. KT 08.10.2019 TOP 5 Anl. 7a; BDO JA 2020; HH 2023/24 Projekt 5.220067; HH 2025/26 Projekt 5.220067
P6 Beschlussgestaltung H (B) Anmietung „außerplanmäßig“ (Mietkosten 2020 177.000 €) und Umbauzuschuss per außerplanmäßiger Ermächtigung 1.064.000 € „(vgl. Beschluss Kreisausschuss vom 26.10.2020)“; der KA-Punkt 11.4 lag im nichtöffentlichen Teil, die Vorlage wurde „nachgereicht“. (S) Mehrjährige Bindung (Mietvertrag, Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung) ohne öffentliche Beratung; der Kreistag erfuhr die Beträge erst aus dem Jahresabschluss. BDO JA 2020 (RPA 08.12.2021, V 3915/21) S. 170–173; KA 26.10.2020 Einladung TOP 11.4 [Titel öffentlich]
P7 Informationsqualität H (B) KA-Vorlage 26.10.2020 TOP 11.4 „Vorlage wird nachgereicht“. (B) HH 2025/26 führt den Erwerb eines bebauten Grundstücks als „a) Grunderwerb 0,- € b) Baukosten 1.300.000,- €“; Kaufpreis nach Gutachten „zum Stichtag 01.04.2020“, fortzuschreiben auf 01.07.2025. (B) JA 2025: Auflösung des Baukostenzuschusses im falschen Budget gebucht. (B) Miethöhe und Mietdauer stehen in keiner öffentlichen Unterlage. KA 26.10.2020 Einladung; HH 2025/26 Projekt 5.220084; JA 2025 (Entwurf)
P8 Kostenentwicklung H (B) 2 Mio. € (2019, indikativ) → Zahlungen 2020 (RAP 31.12.2020 598 T€), 2021 1.777.462 €, 2023 678.070 € (Außenanlagen; veranschlagt 250.000 €). Aktiver RAP: 598 (2020), 2.336 (2021), 2.224 (2022), 2.574 (2023), 2.245 (2024), 1.917 T€ (2025). (S) Zuschüsse mindestens 3.053.532 €; dazu Miete/NK rd. 228.000 € p. a. und geplanter Kauf 1,3 Mio. €. Anl. 7a 2019; BDO JA 2020, 2021; Rödl JA 2023, 2024; JA 2025 (Entwurf); HH 2023/24; HH 2025/26
P9 Termine H (B) Wechsel von Eitorf-Irlenborn war für den Schuljahresbeginn 2021/22 vorgesehen, wurde „auf die Herbstferien 2021 verschoben“, Bezug seit 27.10.2021; Außenanlagen 2022 geplant, 2023 ausgebaut. (S) Geringer Verzug. ASUB 15.11.2021, O 1502/21; HH 2023/24 Projekt 5.400029; HH 2025/26
P10 Vergabe/Nachträge ? (B) Umbau „erfolgt durch den Eigentümer“, der Kreis zahlte Zuschüsse. Nicht gefunden: Zuschussbescheid/Vertrag, Auflagen zum Vergaberecht, Verwendungsnachweis, Prüfung durch das RPA. BDO JA 2020 S. 95
P11 Dritte/Eigentum H (B) Der Kreis finanzierte den Umbau eines Gebäudes der ev. Landeskirche (Zuschüsse mind. rd. 3,05 Mio. €, S) mit „mehrjähriger Gegenleistungsverpflichtung“ und zahlt Miete; im Mietvertrag ist ein Vorkaufsrecht eingeräumt, Kaufpreis nach Verkehrswertgutachten Stichtag 01.04.2020 – also vor dem Umbau 2020/21 –, fortzuschreiben auf 01.07.2025. (S) Ob die Fortschreibung die vom Kreis bezahlte Wertsteigerung einpreist, ist nicht dokumentiert (Risiko der Doppelfinanzierung: Zuschuss und Kaufpreis für dieselben Umbauten). Auch 2026: Bolzplatz 75.000 € am Teilstandort (NRW-Infrastrukturmittel). BDO JA 2020; HH 2025/26 Projekt 5.220084; FA 25.06.2026, V 4840/26
P12 Fördermittel – (B) Keine Fördermittel; Erwerb laut HH 2025/26 aus Kredit/Eigenmitteln („Fördermittel o.ä. 0,- €“). HH 2025/26 Projekt 5.220084
P13 Abschluss/Betrieb H (B) „Die Maßnahme wurde in 2021 baulich abgeschlossen.“ (B) JA 2024: Mehraufwand für „Umbauten nebst Außenanlagen am angemieteten Schulstandort Windeck-Herchen (- 0,3 Mio. €)“. Nicht gefunden: Kostenfeststellung/Verwendungsnachweis des Eigentümers, Bericht an den Kreistag. HH 2023/24 Projekt 5.220067; Rödl JA 2024
P14 Organisation – (S) Umbau durch den Eigentümer entlastete die ausgelastete Gebäudewirtschaft; wie der Kreis die Zuschussverwendung kontrollierte, ist nicht dokumentiert (siehe P10).

Sicht der Verwaltung (V)

  • Mehr als 10 Jahre Suche nach Schulraum an der oberen Sieg blieben erfolglos; Eitorf-Irlenborn war baulich „extrem mangelhaft“; ein Neubau wäre „erheblich teurer und vor allem erheblich zeitaufwändiger“; Sportanlagen und Schwimmbad kostenfrei, Lehrerzimmer, Caterer, Nähe zum Gymnasium (V 3350/19 S. 3–5).
  • Der Standort sichere einen wohnortnahen Schulbesuch für das östliche Kreisgebiet (O 1502/21 S. 4).
  • Der Erwerb spare Miete und Nebenkosten von 228.000 € p. a. und entlaste den Haushalt saldiert um 53.250 € p. a. (HH 2025/26 S. 721).

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