Projekte › Heinrich-Hanselmann-Schule Sankt Augustin (Förderschule GG): Neubau 2009–2011; ab 2022 Erweiterung/Interim
nicht messbar
Heinrich-Hanselmann-Schule Sankt Augustin (Förderschule GG): Neubau 2009–2011; ab 2022 Erweiterung/Interim
Schule · Status abgeschlossen · Stand 28.09.2026 · Fassung V06
Kostenschätzung 200810,8 Mio. €
Belegt ist nur ein Kostenwert: 10,8 Mio. €. Endkosten stehen in keiner öffentlichen Unterlage.
Kategorie
Schule
Status
abgeschlossen
Gruppe
nicht messbar
Erste Zahl
10.753.000 € (Kostenschätzung)
Letzter Stand
10.753.000 € (Kostenschätzung)
Mehrkosten
0,0 % · +0 €
Terminverzug
0 Monate
Einordnung der Vergleichbarkeit: Nur ein Kostenwert (Schätzung 2008); Endkosten nicht gefunden.
Bauherr / Rolle des Kreises
Rhein-Sieg-Kreis als Bauherr; Standort Arnold-Janssen-Straße 25c, Sankt Augustin (B)
Erster Beschluss bzw. Basis
10.753.000 € Kostenschätzung, ASUB 24.11.2008 TOP 4, V 0600/08 (B)
Letzter Stand
gleicher Betrag 10.753.000 € (Kostenschätzung, 24.11.2008) – keine weitere Kostenfortschreibung in den Unterlagen dokumentiert
Veränderung
0 € / 0,0 %
davon Baupreisindex / über Index
Index-Faktor 1,0, Basis indexiert 10.753.000 €, davon Index 0 €, über Index 0 € (Anteil –)
Fertigstellung geplant → Ist/aktuell
2011-07 → 2011-07 (ist), Verzug 0 Monate
Status
Neubau abgeschlossen (Bezug vor den Sommerferien 2011); Interim-Modulbau in Betrieb seit 2024/25
Achtung Vergleichbarkeit: In den Unterlagen ist nur die Kostenschätzung von 2008 als Kostenstand erfasst; eine Kostenfeststellung oder spätere Fortschreibung wurde nicht gefunden (P8 „nicht prüfbar”). Die 0,0-%-Veränderung spiegelt somit eine Erfassungslücke wider, keine belegte Kostentreue über die Bauzeit 2009–2011 (S).
„Erweiterungsbau HHS” ab 2024, HH-Ansatz, keine Planung
2.200.000 €
NO_98643, S. 15
Befunde
Punkt
Bewertung
Befund
Fundstelle
P1 Bedarf
H
(B) Raumbedarf wurde aus Schülerzahlen abgeleitet: 196 Schüler 2008/09, Planungsgröße bis 210 Schüler, Richtwert 10 → 21 bzw. 22 Klassenräume. (B) Die Planungsgröße wurde ab 2019/20 überschritten (220 Schüler), 2025/26 274 Schüler; seit 2024/25 zusätzlicher Modulbau mit fünf Klassenräumen. (S) Die Prognose war rund acht Jahre nach Bezug überholt; die Verwaltung hatte die begrenzte Vorhersehbarkeit selbst benannt (V).
ASUB 24.11.2008 TOP 4, V 0600/08; ASUB 23.02.2026, O 1815/26
P2 Flächen
?
(B) Raumkonzept und Flächen (BGF/NF) sind in den öffentlichen Vorlagen nicht beziffert; das Raumkonzept „bedarf noch der Abstimmung“ zum Zeitpunkt des Grundsatzvotums, Planunterlagen wurden nur in der Sitzung präsentiert. Es fehlen: Raumprogramm, Gesprächsvermerk Anhang 2 zu V 0600/08, Flächenaufstellung.
ASUB 05.02.2009, V 0672/09
P3 Gesamtplanung
–
(B) Die Vorlage 2008 prüfte Standortalternativen im Verbund mit Paul-Moor-Schule (Königswinter) und GG Windeck-Rossel und empfahl die Beibehaltung der Standorte mit Ausbau Sankt Augustin (V). (B) Die Erweiterung ab 2021 scheiterte an der Bauleitplanung der Stadt Sankt Augustin (Beschluss 05.04.2022), danach Containerlösung.
ASUB 24.11.2008, V 0600/08; ASUB 09.05.2022, M 1517/22
P4 Variantenvergleich
H
(B) Verglichen wurden nur Investitionskosten: Neubau 10.753.000 € gegen Anbau + Sanierung rd. 8.830.000 €. Der Neubau wurde mit qualitativen Vorteilen (Passivhaus, geringere Betriebskosten, keine Auslagerung, geringeres Kostenrisiko) begründet (V), ohne Beziffern der Betriebs-, Auslagerungs- und Folgekosten. (S) Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich nach § 13 Abs. 1 KomHVO (damals GemHVO) mit Lebenszykluskosten liegt nicht vor.
ASUB 24.11.2008 TOP 4, V 0600/08
P5 Kostenermittlung
H
(B) Grundlage war eine „Kostenschätzung“ (Vorplanungsstand, Raumkonzept noch nicht abgestimmt), ohne ausgewiesenen Risikozuschlag oder Indexierung. (B) Eine Kostenberechnung wurde den Gremien in den vorliegenden öffentlichen Unterlagen nicht vorgelegt. (S) Schätzung in dieser Phase üblich; ob bei Veranschlagung eine Kostenberechnung vorlag, ist nicht belegt.
ASUB 24.11.2008, V 0600/08; ASUB 05.02.2009, V 0672/09
P6 Beschlussgestaltung
H
(B) ASUB stimmte am 05.02.2009 („Entscheidung“) dem Neubau „entsprechend den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen“ zu; die Vorlage enthielt weder Pläne noch Kosten. (B) Die Gewerkevergaben (rd. 50 TOPs 2009–2011) liefen über BauV/KA, darunter eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO (WDVS, KA 28.06.2010 TOP 15). Ein KT-Beschluss über den Gesamtbetrag wurde nicht gefunden.
ASUB 05.02.2009, V 0672/09; KA 28.06.2010 TOP 15 (Tagesordnung)
P7 Informationsqualität
H
(B) Der „Sachstandsbericht“ im BauV 04.02.2009 wurde nur mündlich erstattet. (B) Kostenfortschreibungen des Neubaus sind in keiner öffentlichen Vorlage enthalten. (B) Widerspruch: M 0548/12 nennt Bezug vor den Sommerferien 2011, O 1815/26 „2012 … an den Start gegangen“.
BauV 04.02.2009 TOP 2; BauV 18.10.2012, M 0548/12; ASUB 23.02.2026, O 1815/26
P8 Kostenentwicklung
?
(B) Nur Einzelhinweise: Ermächtigungsübertragung 2014 499.000 €, 2015 438.900 €; Inanspruchnahme wegen Honorarklage der Planer (-500.000 €) und „verzögerter Schlussabrechnungen aufgrund diverser Streitigkeiten/Vergleichsrisiken“. (B) Rückstellung Rechtsstreit Abrisskosten 606 T€ (2014), Vergleich 2016: 162 T€ in Anspruch genommen. Es fehlen: Kostenberechnung, Kostenfortschreibungen, Kostenfeststellung.
FA 17.09.2015 Controlling; FA 19.11.2015 Controlling Q3; JAP 2014 Rödl; JAP 2016
P9 Termine
H
(B) Brandschutzkonzept erlaubte Nutzung des Altbaus nur bis 01.07.2010; Baubeginn war für Spätherbst 2009 geplant, Richtfest September 2010, Bezug vor den Sommerferien 2011. (S) Der Altbau wurde damit rund ein Jahr über die Frist hinaus genutzt; eine Verlängerung durch die Bauaufsicht ist in den Unterlagen nicht dokumentiert.
V 0600/08; AfAMB 16.02.2011, O 0415/11; BauV 18.10.2012, M 0548/12
P10 Vergabe/Nachträge
H
(B) Einzelvergabe mit gesondert vergebenen Planungsleistungen (Architekt LP 5–9, TGA, Statik). (B) Folgestreitigkeiten: Honorarklage der Planer, Rechtsstreit um Abrisskosten (Vergleich 2016), Schlussabrechnungen noch 2015 offen. (B) 2010 erhöhte Zahl der Vergabeverfahren „auf das Konjunkturpaket II und den Neubau“ zurückzuführen.
FA 17.09.2015; FA 19.11.2015; JAP 2016; BauV 26.01.2012, M 0472/12
P11 Dritte/Eigentum
–
(B) Neubau auf kreiseigenem Grundstück; keine Mitnutzung Dritter dokumentiert.
V 0600/08
P12 Fördermittel
?
(B) Zur Förderung des Neubaus 2009–2011 enthalten die Unterlagen keine Angaben. Es fehlen: Finanzierungsplan und Verwendungsnachweis.
V 0600/08
P13 Abschluss/Betrieb
H
(B) 2012 Baumängel (Pflegeraum, Verteiler- und Lehrküche), Wasserschäden, Turnhalle zeitweise gesperrt. (B) 2016 „massiver Heizungsleitungsschaden“, Rückstellung 1,25 Mio. €; 2018 als nicht mehr erforderlich zu 1,1 Mio. € aufgelöst. (B) Eine Kostenfeststellung oder Schlussabrechnung wurde dem Kreistag nicht berichtet (nicht gefunden); HH 2017/18: „Die Maßnahme wurde abgeschlossen.“
ASUB 28.09.2012, M 0543/12; JAP 2016; BDO JAP 2018; HH 2017/18
P14 Organisation
H
(B) Neubau lief parallel zum Konjunkturpaket II; die Gebäudewirtschaft verweist auf die erhöhte Zahl von Vergabeverfahren 2010. (S) Ob Personal/externe Projektsteuerung ausreichten, ist nicht dokumentiert.
BauV 26.01.2012, M 0472/12
Sicht der Verwaltung (V)
Neubau trotz Mehrkosten vorzugswürdig: neueste Standards, eingeschossig und barrierearm, Passivhaus, keine Auslagerung, geringeres Kostenrisiko als Sanierung (V 0600/08 S. 4).
Schülerzahlen der GG-Schulen „nur bedingt vorausberechenbar“, daher Planungsgröße 210 statt 195–200 (V 0600/08 S. 2).
Erweiterung ab 2022 an der Bauleitplanung der Stadt gescheitert, daher Interim in Modulbauweise (M 1517/22 S. 2–3).