Aus 1,50 Mio. € wurden 9,25 Mio. €: das 6,2-Fache (+516,7 %). Der Umfang wurde nach der ersten Zahl erweitert oder ausgetauscht. Die Fertigstellung liegt 24 Monate hinter der ersten Planung.
Kategorie
Schule
Status
laufend
Gruppe
Umfang geändert
Erste Zahl
1.500.000 € (Haushaltsansatz)
Letzter Stand
9.250.000 € (Haushaltsansatz)
Mehrkosten
+516,7 % · +7.750.000 €
Terminverzug
24 Monate
Einordnung der Vergleichbarkeit: Basis nur investiver Teil (1,5 Mio. €, dazu 1,5 Mio. € konsumtiv), letzter Stand Haushaltsansatz inkl. Aufzug/Fernwärme.
1.500.000 € Haushaltsansatz, KT 29.09.2016 TOP 10, HH 2017/18 (kein Projekt-/Grundsatzbeschluss mit Gesamtbetrag gefunden) (B, DZT_73101 S. 630)
Letzter Stand
9.250.000 € Haushaltsansatz, FA 30.11.2022, HH 2023/24 (B, HH 2023/24 S. 696)
Veränderung
+7.750.000 € / +516,7 %
davon Baupreisindex / über Index
Index-Faktor 1,531, Basis indexiert 2.296.758 €, davon Index 796.758 €, über Index 6.953.242 € (90 % der Steigerung)
Fertigstellung geplant → Ist/aktuell
2021 → 2023 (ist), Verzug 24 Monate
Status
baulich 2023 abgeschlossen; Schlussrechnung laut Ermächtigungsübertragungen von 2024 über 2025 auf 2026 verschoben
Achtung Vergleichbarkeit: Der Umfang wuchs zwischen 2016 und 2022 – zur reinen Innensanierung kamen Aufzug, Fernwärmeanschluss, zentrale Lüftung statt Ökolüfter und der Heizkessel Bauteil A hinzu; die Kostenberechnung vom 12.08.2021 (nur KG 300/400) lag bei 3,35 Mio. € netto, deutlich unter den später veranschlagten 9,25 Mio. € (B/S,). Die Ist-Auszahlungen liegen laut eigener Hochrechnung den Unterlagen wohl deutlich unter dem letzten Ansatz von 9,25 Mio. €.
Kostenentwicklung Berufskolleg Bonn-Duisdorf
Chronologie
Datum
Gremium/Vorlage
Inhalt
Betrag
Fundstelle
29.09.2016
KT TOP 10, HH 2017/18
„investive Gesamtkosten ca. 1,5 Mio. €“ für 2020–2021 vorgesehen
1,5 Mio. €
DZT_73101, S. 630
01.10.2019
KA/KT, Anlage 7a
„Sanierung BK BN-Duisdorf Bauteil F 4 Mio. € (Förderprojekt)“
4 Mio. €
DZT_90679, S. 1, 8
26.02.2021
Antwort Landrat (Anlage BauV 15.04.2021)
HH-Ansatz bei Status „Kostenschätzung“; Fertigstellung bis 31.12.2023 „zwingend erforderlich“ (Förderfrist)
(B) Sanierung eines genutzten Bestandsbauteils (Baujahr 1964/1972) einer Schule mit rd. 2.100 Schülern; (V) Anlass Brandschutz, Barrierefreiheit, Akustik, Haustechnik. Keine Flächenmehrung, daher keine Bedarfsableitung aus Schülerzahlen nötig (S).
RPA-Jahresprüfungsbericht 2023 AT; HH 2017/18 Projekt 5000121
P2 Flächen
?
Flächen, Raumprogramm und Raumzahl des Bauteils F sind in keiner Unterlage genannt (nur BGF der Gesamtschule 12.609 m²). Fehlend: Raumprogramm/Flächenaufstellung BT F.
Energiebericht 2018–2020, BauV 02.12.2021 TOP 3
P3 Gesamtplanung
H
(B) Die Schule wird seit 2009 in Abschnitten saniert (KP II Hülle 2010–2013, Innensanierung BT A 2013, BT F 2021–2023, Außenanlagen/Kanal ab 2024), alle unter Projekt 5.000121 „Komplettsanierung BK BN-Duisdorf“. (S) Eine Standort-Gesamtkostenübersicht über alle Abschnitte wurde den Gremien nicht vorgelegt; die Kosten je Abschnitt sind aus dem Haushalt nicht trennbar.
HH 2023/24 Projekt 5000121; Antwort Landrat 26.02.2021 lfd. Nr. 13/14
P4 Variantenvergleich
–
(S) Teilsanierung eines Bauteils in einem genutzten Schulstandort; ein Vergleich mit Neubau/Miete liegt nicht nahe. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich ist nicht dokumentiert.
HH 2023/24 Projekt 5000121
P5 Kostenermittlung
H
(B) HH 2017/18 nur „ca. 1,5 Mio. €“ investiv; LP 1–4 in Eigenleistung. Der HH-Entwurf 2021/22 veranschlagte 6,12 Mio. € bei Status „Kostenschätzung“; die erste Kostenberechnung kam erst am 12.08.2021 (KG 300+400: 3,35 Mio. € netto). (S) Veranschlagung vor Kostenberechnung steht im Spannungsverhältnis zu § 13 Abs. 2 KomHVO; ein Risikozuschlag ist nirgends ausgewiesen.
Antwort Landrat 26.02.2021 Nr. 13; BauV 17.06.2021 M 1438/21; RPA-Bericht 2023 AT
P6 Beschlussgestaltung
H
(B) KA 28.03.2022 TOP 14.1 (nichtöffentlich): Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO „Innensanierung Bauteil F BK Bonn“, B.-Nr. 158/22, einstimmig. Gegenstand und Betrag sind öffentlich nicht bekannt.
KA 28.03.2022 TOP 14.1, B.-Nr. 158/22 (Titel im öffentlichen Beschlussverzeichnis)
P6 Beschlussgestaltung
H
(B) Kein Grundsatz- oder Projektbeschluss von KT/KA mit Gesamtkosten gefunden; gesteuert wurde über Haushaltsansätze und Einzelvergaben (BauV, KA 21.02.2022 TOP 11 B.-Nr. 131/22 Elektro). (B) Vier Gewerke wurden im März–Juni 2022 durch die Vergabekommission vergeben und erst am 15.06.2022 vom BauV genehmigt (B.-Nr. 12/22).
BauV 15.06.2022 TOP 4 (Übersicht der Beschlüsse, öffentlicher Teil); KA 21.02.2022 TOP 11
P7 Informationsqualität
H
(B) Die Kostenangaben passen nicht zusammen: 1,5 Mio. € (2016), 4 Mio. € (2019), 6,12 Mio. € (2021), Kostenberechnung KG 300+400 3,35 Mio. € netto (08/2021), 9,25 Mio. € „Baukosten“ (HH 2023/24, von der gpaNRW übernommen). (S) Keine Unterlage erklärt die Differenz zwischen Kostenberechnung und HH-Wert; ein Sachstandsbericht mit Kostenverfolgung an den BauV wurde nicht gefunden. Der Planerwechsel Haustechnik wurde nur im nichtöffentlichen Teil mitgeteilt (BauV 25.08.2022 TOP 10.1).
HH 2023/24; RPA-Bericht 2023; gpaNRW-Bericht 2022/23; BauV 25.08.2022 TOP 10.1
P8 Kostenentwicklung
H
(B) Die investiven Ansätze stiegen von ca. 1,5 Mio. € (2016) auf 9,25 Mio. € (2022). Der Umfang wurde erweitert (Aufzug, Fernwärmeanschluss SWB, zentrale Lüftung, Heizkessel BT A laut Projekttitel „BT F und Heizung“). (S) Ist-Auszahlungen: 2021 382.977 € und 2023 3.409.048 €; Anlagen im Bau Ende 2022 3.270 T€; übertragen wurden 2023 2.731.000 € und 2024 nur noch 200.000 €. Die Istkosten dürften daher deutlich unter 9,25 Mio. € liegen; eine Kostenfeststellung fehlt.
(B) Planung zunächst 2020–2021 (HH 2017/18), dann 2020–2023; Baubeginn Dezember 2021, baulich abgeschlossen 2023, also innerhalb der Förderfrist 31.12.2023. (V) 2019 nannte die Verwaltung die Auslastung der Gebäudewirtschaft als Grund für Verschiebungen.
HH 2017/18; RPA-Bericht 2023; HH 2025/26
P10 Vergabe/Nachträge
M
(B) Einzelvergabe nach Gewerken. Das Architekturbüro (LP 5–9, beauftragt Ende 2019) wurde im März 2023 „aufgrund unüberwindbarer Differenzen“ gekündigt; die Haustechnikplanung wurde 2022 neu vergeben. RPA 2023 zum Schlossergewerk: Auftrag 39 % über der Kostenschätzung, zwei Bindefristverlängerungen „u.a. durch die verspätete Prüfung durch die Fachdienststelle bzw. den Planer verursacht“, Ausführungsänderung und Nachträge „keine Nachtragsbeauftragung und Einbindung von ZVS und Prüfungsamt“; Estricharbeiten ohne Kostenschätzung vergeben. RPA 2022/2023: überdurchschnittlich viele Nachaufträge „insbesondere“ bei BK Bonn und Kreishaus.
RPA-Jahresprüfungsbericht 2023 AT S. 75–80; Jahresprüfungsbericht 2022 AT S. 22; BauV 25.08.2022 TOP 10.1
P11 Dritte/Eigentum
–
(B) Kreiseigene Liegenschaft; Fernwärmeanschluss an das Netz der Stadtwerke Bonn per Inhousevergabe (BauV 16.09.2021 TOP 11; öffentlich ist nur der Titel des Tagesordnungspunkts). Keine Eigentumsfragen Dritter erkennbar.
HH 2023/24 Projekt 5000121
P12 Fördermittel
H
(B) Förderung nach KInvFöG Kap. II geplant 3.573.746 €; die Förderfrist machte die Fertigstellung bis 31.12.2023 „zwingend erforderlich“ (V). (V) „Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Baukosten.“ Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis nicht gefunden.
HH 2023/24 Vorbericht 3.4.1; Antwort Landrat 26.02.2021; M 1438/21
P13 Abschluss/Betrieb
H
(B) Baulich 2023 abgeschlossen; die Schlussrechnung wurde von 2024 (EÜ 2023) auf 2025 (EÜ 2024) und 2026 (EÜ 2025) verschoben. Eine Kostenfeststellung ist dem Kreistag nicht berichtet. Die PV-Anlage auf BT F ging nach der Sanierung nicht wieder in Betrieb, weil die Leitungsführung nicht mehr zulässig war; 36 T€ außerplanmäßig.
Jahresabschluss 2023 (EÜ, apl. Mittel S. 164); EÜ 2024 M 1907/25; EÜ 2025 M 1961/26
P14 Organisation
H
(B) LP 1–4 wurden in Eigenleistung der Gebäudewirtschaft erbracht. Die Verwaltung meldete 2019 volle Auslastung, Überstunden für 7 Architekten/Ingenieure und die parallele Betreuung der Sanierungen Waldschule und BK Bonn-Duisdorf durch die Schulverwaltung. Später zwei Planerwechsel (S: Hinweis auf Steuerungsprobleme).
KT 08.10.2019 TOP 5 Anlage 7a; RPA-Bericht 2023
Sicht der Verwaltung (V)
Für die Sanierung gab es zwingende Anlässe: Brandschutz, Barrierefreiheit und Haustechnik (HH 2017/18, HH 2023/24).
Die Förderfrist 31.12.2023 für KInvFöG II war „zwingend“ (Antwort vom 26.02.2021).
Das RPA (nicht Verwaltung, aber Prüfer) urteilt insgesamt: „dass die Gebäudewirtschaft ihrer Aufgabe als Bauherrin gerecht wird“. Kosten wurden durch die Änderung der Ausführung gesenkt, es sei aber „eine verlässliche Zeit- und Kostenplanung, aufgrund von starken Schwankungen … schwieriger aber auch essentieller geworden“ (DOK_114872 S. 80).
Mehrkosten einzelner Gewerke begründet die Verwaltung mit „Krisen und gesättigte[r] Marktsituation“ (RPA S. 76). Nach 2022 ist das als Markteinfluss plausibel (S).